Ruhezeiten

Die Ruhezeiten in der Gartenanlage sind lt. Kleingartenordnung Punkt 11, (Allgemeine Ordnung) wie folgt geregelt:

An Sonn- und Feiertagen sind zu unterlassen:


PKW-Fahrverbot

Montag bis Samstag:

An Sonn- und Feiertagen:

Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern, auch über Nacht, ist grundsätzlich zu unterlassen.

Für Notdienste, Feuerwehr, Gartenfreunde und Gartenfreundinnen mit Gehbehinderung entfällt das Fahrverbot. Tel. 015152189895

Die Schranke am Veilchenweg und das Tor am Hauptweg werden ab 19.00 Uhr verschlossen.


Wichtig:

In den Wintermonaten bleiben die Schranke am Veilchenweg und das Tor Hauptweg ab 01.11. bis 28.02. des folgenden Jahres für den Autoverkehr geschlossen.

Die Wege unserer Anlage sollen durch veränderte Witterungsverhältnisse nicht durch ständiges Befahren im Herbst und Winter zerstört werden.

Auch sollen fremde Fahrzeuge in den Abendstunden und in der Nacht keine Möglichkeit bekommen, unsere Anlage zu befahren.

Wer in der Winterzeit durch außergewöhnliche Maßnahmen, die Anlage mit Fahrzeug befahren möchte, muss den Vorstand informieren.

Kleingartenordnung Gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen Punkt 6 Absatz 6.9.


Achtung:


Heckenschnitt

Was muss ich beim Heckeschneiden beachten? ⇐ Dokument öffnen!

Erlaubt ist folgendes:

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und Schnittmaßnahmen die der Verkehrssicherungspflicht dienen. Als Zuwachs werden Neuaustriebe bezeichnet, die über die eigentliche Grundform und Höhe mit Beginn der Wachstumsperiode wachsen.

Lt. Beschluss 10/2008 sind die Hecken auf eine Höhe von 1.20 m zu schneiden.

Auf der Vereinsallee und im Veilchenweg, Gruppe 3 sind, sind lt. Beschluss 10/2017 sie auf 1.40 m Höhe zu schneiden.

Die Hecken die unseren Außenbereich der KGA umschließen, sind bis auf 1.60 m zu schneiden.

Die Hecke ist trapezförmig in Form zu schneiden, oben 40cm und unten 60cm.

Wildwuchs und Unkraut ist aus der Hecke und auf dem Wege zu entfernen. Der angrenzende Weg ist von Unkraut sauber zu halten.


Trinkwasseranschluss im Gebäude

Festlegung durch die Stadtverwaltung der Stadt Erfurt (Garten- und Friedhofsamt) und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
sowie laut Kleingartenordnung „KGV Freundschaft am Galgenberg“ e.V.

Beim Errichten einer neuen Laube darf kein Trinkwasseranschluss im Gebäude erfolgen.
Nach § 3 Abs.2 BKleingG ist der Anschluss von Lauben an das Trinkwassernetz unzulässig und bedarf einer Sondergenehmigung.

Eine Laube im Kleingarten ist in einfacher Ausführung zu errichten und darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Innerhalb der Parzelle ist ein Trinkwasser-anschluss am Hauptschacht (Nähe Gartentor/Gartenzaun) anzubringen. Außerdem ist von jedem Pächter ausreichend Regenwasser in handelsüblichen Regentonnen aufzufangen.

Kein Trinkwasseranschluss im Gebäude! ⇐ Dokument öffnen!


Solaranlagen in Kleingartenanlagen

NEIN - Der Stadtverbande ⇐ Dokument öffnen!


Info zur Gartenbegehung 2024

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Keine Lagerung von Dingen im Haus oder Schuppen!

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Schornstein

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Flohmarkt

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Bekanntmachung

Helfer zur Kontrolle ⇐ Dokument öffnen!


Information

Strompreis ⇐ Dokument öffnen!


Information

Fallobst ⇐ Dokument öffnen!

Kleingartenverein "Freundschaft am Galgenberg" e.V.
Leipziger Straße · 99085 Erfurt